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Verordnungshilfe für Ärzte

Ausfüllhilfe

BtM-Rezept für die Verordnung von Cannabis-Arzneimittel

Nach §9 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) müssen auf einem Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) für cannabishaltige Arzneimittel folgende Angaben enthalten sein:

  • Name, Vorname, Anschrift des Patienten
  • Ausstellungsdatum
  • Arzneimittelbezeichnung: Die Angabe "Cannabisblüten" oder "Cannabis flos" ist nicht ausreichend. Das Rezept muss den vollständigen Namen der verordneten Sorte bzw. des Extraktes oder des cannabishaltigen Arzneimittels enthalten. Des Weiteren müssen Menge des verschriebenen Arzneimittels in Gramm oder Milliliter und Darreichungsform angegeben werden
  • Anwendungshinweise in Form von Einzel- oder Tagesdosen, eine Gebrauchsanweisung oder ein Hinweis darauf, dass der Patient eine schriftliche Gebrauchsanweisung erhalten hat.
  • Wird die Höchstverschreibungsmenge überschritten, muss dies mit dem Buchstaben "A" gekennzeichnet werden. Bei Notverordnungen der Buchstabe "N".
  • Name des verschreibenden Arztes, Berufsbezeichnung inklusive Anschrift und Telefonnummer.
  • Unterschrift/Stempel des verordnenden Arztes

Achtung
kurze Rezeptgültigkeit

Medizinalcannabis Verordnungen auf einem Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezepte) sind im Gegensatz zu herkömmlichen Rezepten (28 Tage) nur acht Tage (Ausstellungsdatum plus 7 Tage) lang gültig.